1WELCHE RÄUME KANN ICH BUCHEN?
Sie können den "Kleinen Saal" für Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen oder den "Großen Saal" für Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen buchen. Für größere Versammlungen oder Veranstaltungen können die beiden Saalteile zu einem großen "Festsaal" (bis zu 70 Personen) zusammengeführt werden.
Optional kann die Küche hinzugebucht werden. Geschirr ist nicht inbegriffen!
2WELCHER RAUM EIGNET SICH WOFÜR?
Der kleine Saal (ca. 70m2) eignet sich insbesondere für kleinere Feiern, Workshops oder Seminartagungen für bis zu 30 Personen.
Der große Saal (ca. 100m2) eignet sich hervorragend für Feiern, Vorträge und Sitzungen für bis zu 50 Personen.
Mit dem großen Festssaal bieten wir den Zugang zu einem weitläufigen Veranstaltungsraum. Er eignet sich besonders für Hochzeiten, Jubiläen oder Firmenfeiern mit 60-70 Personen. Die maximale Bestuhlung liegt bei ca. 150 Sitzplätzen, jedoch reduziert sich die Personenzahl für den Platzbedarf von bspw. Tanzfläche, Buffet und Bühne.
3WIE KANN ICH EINE BUCHUNGSANFRAGE STELLEN?
Bitte nutzen Sie den Button "Buchungsanfrage stellen". Unser Vermietungsbeauftragter wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Weitere Informationen können nach der ersten Kontaktaufnahme abgestimmt werden.
4WIE IST DER ABLAUF BEI EINER VERMIETUNG?
Zunächst setzt sich unser Vermietungsmanager mit Ihnen in Verbindung. Hierfür sollten Sie unbedingt eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer angeben. Sie können das Mietobjekt im Rahmen einer Besichtigung ansehen und anschließend einen Mietvertrag mit dem Bürgerverein Unglinghausen schließen. Nach dem Unterzeichnen des Mietvertrags müssen Sie die Kaution innerhalb von 14 Tagen auf das Bankkonto des Bürgervereins Unglinghausen e.V. überweisen. Abschließend erhalten Sie die Schlüssel für die Bürgerbegegnungsstätte.
5WORAUF MUSS ICH BEI MEINER VERANSTALTUNG ACHTEN?
Wir stellen Ihnen auf unserer Buchungsanfrageseite eine entsprechende Checkliste zur Verfügung. Dort finden Sie alle Regelungen und Informationen, welche Sie unbedingt im Rahmen Ihrer Vermietung beachten sollten.
Wir differenzieren zwischen allgemeinen und auch speziellen Verhaltensregeln, insbesondere in Hinblick auf die Küchennutzung. Beachten Sie auch die Hinweise zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen.
6WANN IST DIE ABNAHME BEI EINER VERMIETUNG?
Nach Ihrer Veranstaltung begutachtet unser Vermietungsmanager das Mietobjekt. Im Falle einer Beschädigung wird die Kaution entsprechend der Nutzungs- und Gebührenordnung einbehalten, um die Instandhaltungskosten zu decken. Größere Beschädigungen werden Ihnen im Rahmen der Begutachtung in Rechnung gestellt.
7WAS WIRD ALLES BERECHNET?
Der Mietzins setzt sich aus der Raummiete, der Reinigungspauschale, der Servicepauschale, der ggf. anfallenden Energiepauschale sowie sonstigen Nebenkosten zusammen (vgl. Nutzungs- und Gebührenordnung).
Die Servicepauschale ist eine Gebühr für das Vermietungs- und Vertragshandling. Derzeit beträgt sie 25 €. Diese wird zusätzlich zum Mietpreis entrichtet und ist nicht erstattbar. Die Energiepauschale wird in den kälteren Monaten (Oktober bis April) zur Kompensation der immer kostenintensiveren Heizkosten berechnet. Derzeit beträgt sie 25 €. Mögliche Nebenkosten können entstehen, sofern während der Veranstaltung Tischdecken verwendet oder Gläser beschädigt werden (Glasbruch).
Der Mietzins wird mit der bereits hinterlegten Kaution bei der Rechnungsstellung verrechnet.
8IST DIE REINIGUNG IMMER INBEGRIFFEN?
Ja, die Reinigung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages und wird Ihnen am Ende in Rechnung gestellt. Die Kosten finden Sie in der Nutzungs- und Gebührenordnung.
Bitte beachten Sie, dass die Räumlichkeiten stets besenrein zu hinterlassen sind!
Eine Endreinigung in Eigenleistung ist nicht möglich.
9WIE HOCH IST DIE KAUTION?
Die Kaution für die Nutzung der Bürgerbegegnungsstätte beträgt derzeit 275 €. Diese ist nach der Unterzeichnung des Mietvertrages innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Bürgervereins Unglinghausen e.V. zu überweisen. Erst nach Eingang der Kaution erfolgt die Schlüsselübergabe. Bei der Rechnungsstellung wird die bereits gezahlte Kaution mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
Sollte keine Kaution überwiesen werden, kommt kein Mietverhältnis zustande.
10WO FINDE ICH DEN MIETVERTRAG?
Den Mietvertrag finden Sie hier auf der Homepage nicht. Dieser wird durch unseren Vermietungsbeauftragten nach der Besichtigung mit Ihnen geschlossen. Stattdessen können Sie sich die aktuelle Nutzungs- und Gebührenordnung für alle weiteren Informationen ansehen.
11KANN ICH VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN?
Grundsätzlich können Sie selbstverständlich von einem bereits geschlossenen Mietvertrag zurücktreten. Beachten Sie hierbei jedoch die festgelegten Rücktrittsfristen:
bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten für einen Rücktritt an.
vom 60. bis zum 31. Tag vor der Veranstaltung fallen Kosten in Höhe von 50 % des Mietzinses an.
ab dem 30. Tag bis zur Veranstaltung fallen Kosten in Höhe von 90 % des Mietzinses an.
Generell wird die Servicepauschale nach verbindlichem Vertragsschluss immer berechnet. Diese Kosten sind auch im Falle eines Rücktritts nicht erstattbar!
12WIESO MELDET SICH BEI MIR KEINER?
Durch die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Beauftragten ist eine sofortige Bearbeitung der eingehenden Anfragen nicht immer möglich. Falls Sie innerhalb von 48 Stunden noch keine Nachricht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden beiden E-Mail-Adressen:
vermietung@bv-unglinghausen.de oder
vorstand@bv-unglinghausen.de.