BUCHEN SIE DIE BÜRGERBEGEGNUNGSSTÄTTE



 
 
 
 

AKTUELLE NUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG

 


 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

1WELCHE RÄUME KANN ICH BUCHEN?
Sie können den "Kleinen Saal" für Veranstaltungen bis 50 Personen oder den "Großen Saal" für Veranstaltungen bis 70 Personen buchen. Für größere Versammlungen oder Veranstaltungen können die beiden Saalteile zu einem großen "Festsaal" (bis zu 120 Personen) zusammengeführt werden. Optional kann die Küche hinzugebucht werden. Es ist kein Geschirr mit inbegriffen!
2WIE KANN ICH EINE BUCHUNGSANFRAGE STELLEN?
Bitte nutzen Sie den Button " Buchungsanfrage stellen". Unsere Vermietungsbeauftragte wird sich zeitnahe mit Ihnen in Verbindung setzen. Weitere Informationen können nach der ersten Kontaktaufnahme abgestimmt werden.
3WIE IST DER ABLAUF BEI EINER VERMIETUNG?
Zunächst setzt sich unsere Vermietungsbeauftragte mit Ihnen in Verbindung. Hierfür sollten Sie unbedingt eine E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer angeben. Sie können sich das Mietobjekt in Rahmen einer Besichtigung ansehen und anschließend einen Nutzungsvertrag mit dem Bürgerverein Unglinghausen schließen. Nach dem Unterzeichnen des Nutzungsvertrages müssen Sie die Kaution auf das Bankkonto des Bürgerverein Unglinghausen e.V. überweisen. Abschließend erhalten Sie die Schlüssel für die Bürgerbegegnungsstätte.
4WANN IST DIE ABNAHME BEI EINER VERMIETUNG?
Nach Ihrer Veranstaltung begutachtet unsere Vermietungsbeauftragte das Mietobjekt. Im Falle einer Beschädigung wird entsprechend der Nutzungs- und Gebührenordnung die Kaution einbehalten, um die Instandhaltungskosten zu tragen. Größere Beschädigungen werden Ihnen im Rahmen der Begutachtung in Rechnung gestellt.
5IST DIE REINIGUNG IMMER INBEGRIFFEN?
Ja, die Reinigung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages und wird Ihnen am Ende in Rechnung gestellt. Die Kosten finden Sie in der Nutzungs- und Gebührenordnung.
6WIE HOCH IST DIE KAUTION?
Die Kaution für die Nutzung der Bürgerbegegnungsstätte beträgt 250 €. Diese ist im vorhinein auf das Konto des Bürgerverein Unglinghausen e.V. zu überweisen. Erst nach Eingang der Kaution erfolgt die Schlüsselübergabe. Bei der Rechnungsstellung wird die bereits gezahlte Kaution mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
7WO FINDE ICH DEN MIETVERTRAG?
Den Mietvertrag finden Sie hier auf der Homepage nicht. Dieser wird durch unsere Vermietungsbeauftragte mit Ihnen nach Besichtigung geschlossen.
8WIESO MELDET SICH BEI MIR KEINER?
Durch die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Beauftragten ist eine nahtlose Bearbeitung der eingehenden Anfragen nicht sofort möglich. Falls Sie innerhalb von 48 Stunden immer noch keine Nachricht erhalten haben wenden Sie sich an eine der folgenden beiden E-Mail Adressen: vermietung@bv-unglinghausen.de oder vorstand@bv-unglinghausen.de.