BUCHEN SIE DIE BÜRGERBEGEGNUNGSSTÄTTE

AKTUELLE NUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG

(Stand: 01.09.2025)



HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

1WELCHE RÄUME KANN ICH BUCHEN?
Sie können den "Kleinen Saal" für Veranstaltungen bis 50 Personen oder den "Großen Saal" für Veranstaltungen bis 70 Personen buchen. Für größere Versammlungen oder Veranstaltungen können die beiden Saalteile zu einem großen "Festsaal" (bis zu 120 Personen) zusammengeführt werden.

Optional kann die Küche hinzugebucht werden. Es ist kein Geschirr mit inbegriffen!
2WIE KANN ICH EINE BUCHUNGSANFRAGE STELLEN?
Bitte nutzen Sie den Button " Buchungsanfrage stellen". Unser Vermietungsbeauftragter wird sich zeitnahe mit Ihnen in Verbindung setzen. Weitere Informationen können nach der ersten Kontaktaufnahme abgestimmt werden.
3WIE IST DER ABLAUF BEI EINER VERMIETUNG?
Zunächst setzt sich unser Vermietungsbeauftragter mit Ihnen in Verbindung. Hierfür sollten Sie unbedingt eine E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer angeben. Sie können sich das Mietobjekt in Rahmen einer Besichtigung ansehen und anschließend einen Mietvertrag mit dem Bürgerverein Unglinghausen schließen. Nach dem Unterzeichnen des Mietvertrages müssen Sie die Kaution auf das Bankkonto des Bürgerverein Unglinghausen e.V. innerhalb von 14 Tagen überweisen. Abschließend erhalten Sie die Schlüssel für die Bürgerbegegnungsstätte.
4WANN IST DIE ABNAHME BEI EINER VERMIETUNG?
Nach Ihrer Veranstaltung begutachtet unser Vermietungsbeauftragter das Mietobjekt. Im Falle einer Beschädigung wird entsprechend der Nutzungs- und Gebührenordnung die Kaution einbehalten, um die Instandhaltungskosten zu tragen. Größere Beschädigungen werden Ihnen im Rahmen der Begutachtung in Rechnung gestellt.
5WAS WIRD ALLES BERECHNET?
Der Mietzins setzt sich aus der Raummiete, der Reinigungspauschale, der Servicepauschale, der ggf. anfallenden Energiepauschale sowie sonstiger Nebenkosten zusammen (vgl. Nutzungs- und Gebührenordnung).

Die Servicepauschale ist eine Gebühr für das Vermietungs- und Vertragshandling. Derzeit beträgt die 25 €. Diese wird additiv zum Mietpreis entrichtet und ist nicht erstattbar! Die Energiepauschale wird in den kälteren Monaten (Oktober bis April) zur Kompensierung der immer kostenintensiveren Heizkosten berechnet. Derzeit beträgt diese 25 €. Mögliche Nebenkosten können entstehen, sofern während der Veranstaltung Tischdecken verwendet oder Gläser zerstört werden (Glasbruch).

Der Mietzins wird mit der bereits hinterlegten Kaution bei der Rechnungsstellung verrechnet.
6IST DIE REINIGUNG IMMER INBEGRIFFEN?
Ja, die Reinigung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages und wird Ihnen am Ende in Rechnung gestellt. Die Kosten finden Sie in der Nutzungs- und Gebührenordnung.
Bitte beachten Sie, dass die Räumlichkeiten immer besenrein zu hinterlassen sind!
7WIE HOCH IST DIE KAUTION?
Die Kaution für die Nutzung der Bürgerbegegnungsstätte beträgt derzeit 275 €. Diese ist nach der Unterzeichnung des Mietvertrages innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Bürgerverein Unglinghausen e.V. zu überweisen. Erst nach Eingang der Kaution erfolgt die Schlüsselübergabe. Bei der Rechnungsstellung wird die bereits gezahlte Kaution mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.

Sollte keine Kaution überwiesen werden, kommt auch kein Mietverhältnis zustande.
8WO FINDE ICH DEN MIETVERTRAG?
Den Mietvertrag finden Sie hier auf der Homepage nicht. Dieser wird durch unsere Vermietungsbeauftragte mit Ihnen nach Besichtigung geschlossen. Stattdessen können Sie sich die aktuelle Nutzungs- und Gebührenordnung für alle weiteren Informationen ansehen.
9KANN ICH VOM VERTRAG ZURÜCKTRETEN?
Grundsätzlich können Sie selbstverständlich von einem bereits geschlossenen Mietvertrag zurücktreten. Beachten Sie hierbei jedoch die festgelegten Rücktrittsfristen:
- bis 61. Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Kosten für einen Rücktritt an.
- vom 60. Tag bis 31. Tag vor der Veranstaltung fallen Kosten in Höhe von 50 % des Mietzinses an.
- ab dem 30. Tag bis zur Veranstaltung fallen Kosten in Höhe von 90 % des Mitzinses an.

Generell wird die Servicepauschale nach verbindlichem Vertragsschluss immer berechnet. Diese Kosten sind auch im Falle eine Rücktritts nicht erstattbar!
10WIESO MELDET SICH BEI MIR KEINER?
Durch die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Beauftragten ist eine nahtlose Bearbeitung der eingehenden Anfragen nicht sofort möglich. Falls Sie innerhalb von 48 Stunden immer noch keine Nachricht erhalten haben wenden Sie sich an eine der folgenden beiden E-Mail Adressen: vermietung@bv-unglinghausen.de oder vorstand@bv-unglinghausen.de.